BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Exzellente Bildungsarbeit in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten möglich machen – Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bestärkt mit einer Förderung interessierte ÜBS darin, innovative, ausbildungsbezogene Konzepte zu erproben und umzusetzen, um exzellente Bildungsarbeit zu ermöglichen.

Exzellente Bildungsarbeit in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten möglich machen – Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)

Start der Stufe 2 des Antragsverfahrens verzögert sich

Wir freuen uns, dass uns zahlreiche Ideen für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung erreicht haben. Die entwickelten Konzepte leisten einen potenziellen Beitrag zu exzellenter Bildungsarbeit, welche das BMBF mit einer Förderung bestärkt. Die Vorprüfung hat gezeigt, dass der Bewertungsprozess aufgrund der Fülle potenzieller Projekte aufwendiger ist und mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich geplant. Die vorgeprüften Skizzen werden nun mit einem Fachgremium sowie mit externen Gutachter/-innen besprochen und diskutiert. Eine Information angesichts der möglichen Antragstellung ist für Sommer 2024 geplant. Alle Förderinteressenten erhalten diesbezüglich eine Information, ob eine Aufforderung zur Antragstellung erfolgt oder entfällt.

Sobald ein konkreter Zeitplan bzgl. der Aufforderung zur Antragstellung und dem tatsächlichen Start der Projekte festliegt, informieren wir alle Förderinteressenten per Mail und unter Antragsverfahren und Dokumente.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Mit der „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“ stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mittel für die Entwicklung und Erprobung von Konzepten für eine qualitativ hochwertige und innovative überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) zur Verfügung.

INex-ÜBA wird im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung des BMBF gefördert. Mehr hierzu erfahren Sie auf bmbf.de sowie im Eckpunktepapier des BMBF.

Die Förderinitiative richtet sich an Träger überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS). Diese erhalten die Möglichkeit, Konzeptideen einzureichen, mit denen sie ihre ÜBS zu exzellenten Lehr-/Lernorten weiterentwickeln wollen. Die einzureichenden konzeptionellen Vorhaben sollen das Ziel verfolgen, die Qualität überbetrieblicher Ausbildung zu steigern und weiterzuentwickeln, auch unter Anwendung zukunftsorientierter Technologien und innovativer Methoden. Des Weiteren besteht ausdrücklich die Möglichkeit, Erkenntnisse und Erfahrungen aus internationalen Kooperationen in die einzureichenden Vorhaben einfließen zu lassen.

Gefördert werden Projekte von ÜBS, die in Einzel- oder Verbundvorhaben Konzepte und Angebote entwickeln, die nach erfolgreicher Erprobung nachhaltig im System der überbetrieblichen Ausbildung und dem Bildungsangebot von ÜBS verankert werden können. ÜBS können in Zusammenarbeit mit (über-)regionalen und/oder branchenspezifischen Akteuren und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise innovative Ansätze für die ÜBA konzipieren und erproben. Antragsberechtigt sind ÜBS, auch als Konsortialführer im Projektverbund mit anderen ÜBS, Hochschulen und/oder anderen Forschungseinrichtungen.

Es können Projekte gefördert werden, die

  • einen Beitrag dazu leisten, auch unter Einsatz digitaler Technologien und evtl. Einsatz KI-gestützter Systeme die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung maßgeblich zu verbessern und auch in Kooperation mit den Lernortpartnern anzupassen. Dabei sollte das Ziel verfolgt werden, entlang der Kompetenz-, Lern- und Unterstützungsbedürfnisse der Auszubildenden besonders effektive Betreuungs- und Begleitstrukturen zu etablieren, um sowohl die Ausbildungsmotivation zu erhalten als auch den Erfolg der beruflichen Qualifizierung zu befördern.
  • durch den Aufbau von neuartigen Kooperationsstrukturen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, einen besonderen Beitrag der ÜBS bei der Bewältigung der Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation ermöglichen (etwa durch die Erarbeitung neuer überbetrieblicher Ausbildungsangebote am Puls der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung).
  • neue Konzepte und innovative Maßnahmen entwickeln, um die fachliche, methodische und soziale Kompetenz des Personals in der ÜBS zu erhöhen. Hier können Maßnahmen entwickelt werden, die zur Gewinnung und Einbindung auch besonders qualifizierten ausbildenden/betreuenden Personals und somit zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der ÜBS beitragen; dies kann in Kooperation mit weiteren Bildungspartnern bzw. -institutionen geschehen.
  • dazu beitragen, ÜBS zu Lernorten mit attraktiven, modernen und innovativen Werkstätten weiterzuentwickeln, die den Anforderungen einer Ausbildung für die soziale, ökologische und digitale Transformation im Besonderen entsprechen. Dies kann z. B. durch die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte zur Neugestaltung von Ausbildungsräumen und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z. B. unter Bezug auf flexible Raumnutzung, Akustik, Farbe oder Licht sowie weiterer Merkmale erreicht werden,
  • die auf eine Stärkung der überbetrieblichen Ausbildung bei der Bewältigung nationaler und internationaler Transformationsprozesse abzielen. Hierbei stehen auch Innovationen in Ausbildungsinhalten und -methoden im Vordergrund, die durch Digitalisierung, neue/nachhaltige Technologien oder künstliche Intelligenz gestützt werden.
  • innovative Maßnahmen zur weiteren Qualitäts- und Prozessentwicklung der ÜBS initiieren, indem sie neue Themen für die Zukunftsfähigkeit einer exzellenten überbetrieblichen Ausbildung erschließen, z. B. bezüglich technischer, berufspädagogischer und sozialer Innovationen.

Die Förderdauer beträgt bis zu 36 Monate. Der Beginn der Förderung von Vorhaben ist ab 01. Oktober 2024 vorgesehen. Die Höhe des Zuschusses aus Mitteln des Bundes beträgt in der Regel je Vorhaben 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Antragsberechtigt sind ÜBS, auch als Konsortialführer im Projektverbund mit Hochschulen und/oder anderen Forschungseinrichtungen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt (Skizzenphase und Antragsphase).