Stadtjugendamt

Ambulante Erziehungshilfen

Die Ambulanten Erziehungshilfen in der Landeshauptstadt München (kurz AEH) umfassen die Hilfen nach §§ 27, 41 in Verbindung mit 29, 30, 31 und 35 (ambulant) des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Sie unterliegen dem Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII.

Die bedarfsgerechte Versorgung der Anspruchsberechtigten wird durch eine enge Kooperation zwischen der AEH und den Sozialbürgerhäusern (SBH) gewährleistet. Gemeinsam mit den Familien findet die Bezirkssozialarbeit im Sozialbürgerhaus heraus, welche Hilfe und Unterstützung für Kind und Eltern notwendig und geeignet ist und leitet bei Bedarf diese ambulante Hilfe in die Wege.

Die Ambulanten Erziehungshilfen sind Ansprechpartner für Familien mit Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen. Direkt in der Lebenswelt der Familien bieten sie Unterstützung auf Augenhöhe an. Dadurch werden Familien gestärkt, Ressourcen aufgebaut und Teilhabe ermöglicht.

Die konkrete Ausgestaltung der AEH im Einzelfall erfolgt in Form beratender, betreuender, begleitender und unterstützender individueller Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien in ihren lebensweltlichen Bezügen. Die Hilfen werden zeitnah, nachhaltig und zielgenau ausgestaltet. Die Ausgestaltung der AEH orientiert sich dabei an den Prämissen Flexibilität, Regionalisierung und Sozialraumorientierung.

Die jungen Menschen und ihre Personensorgeberechtigten werden konsequent an der Hilfeplanung und Durchführung der Hilfe beteiligt.
 

Zentrale Aufgaben:

  • flexible ambulante Hilfe zur Erziehung in Form von Beratung, Einzelbetreuung, Familienhilfe und Gruppenarbeit
  • Elternarbeit, Hausbesuche, Projektarbeit
  • Mitarbeit im Rahmen des Hilfeplanverfahrens
  • Einzelfallbezogene, enge Kooperation mit Bezirkssozialarbeit, Schulen, Betreuungseinrichtungen, Ärzt*innen, Beratungsstellen, anderen Trägern und Fachdiensten der Jugendhilfe
  • Krisenintervention
  • Kinderschutzarbeit gemäß § 8a SGB VIII
  • Arbeit mit zum Teil massiv psychisch, physisch und emotional beeinträchtigten Personen
  • Hilfe und Unterstützung bei Problemen wie beispielsweise Gewalt, Sucht, Armut, Delinquenz, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Schulden, Schulverweigerung, Trennung
  • umfassendes Berichtswesen, Falldokumentation, Fallerfassung
  • Fallbesprechungen im professionellen Kontext
  • Fall- und Teambesprechungen im Team der AEH, Supervision
  • (Erlebnispädagogische) Ferien- und Freizeitmaßnahmen

 

Was wir uns von Ihnen wünschen

  • Hohes Maß an Verhandlungskompetenz, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
  • stabile Persönlichkeit
  • physische und psychische Belastbarkeit
  • methodische sowie zeitliche und räumliche Flexibilität für eine bedarfsorientierte AEH im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit, Elternarbeit, Hausbesuche am Abend, Bereitschaft zu Maßnahmen an Wochenenden

Die städtischen Fachkräfte der Ambulanten Erziehungshilfe arbeiten in vier Teams:

  • Ramersdorf / Perlach;
  • Giesing / Harlaching;
  • Pasing / Neuaubing / Obermenzing;
  • Neuhausen / Moosach;