Vermittlungsstelle für Erziehungshilfen (VMS) , pädagogische Sachbearbeitung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UF)

Die VMS und UF sind Teil des kommunalen Sozialdienstes der Stadt München und organisatorisch integriert in die Sozialbürgerhäuser.

Die zwölf Sozialbürgerhäuser (SBH) stehen mit ihrer regionalen Zuständigkeit und den verschiedenen Fachdiensten für einen wohnortnahen Service des Sozialreferates und des Jobcenters. Im Sozialbürgerhaus werden von verschiedenen Fachlichkeiten unterschiedliche Hilfen und Angebote erbracht. Zwei wesentliche Grundsätze im Konzept der SBH, dass im interdisziplinären Team gearbeitet wird und die Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam die Verantwortung für den Hilfeprozess tragen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die ganzheitliche Sicht der Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger, Sozialraumorientierung, zielgerichtete Hilfeangebote und die Überprüfung der Wirksamkeit sind dabei wesentlich.

Die VMS und UF sind im Bereich der Jugendhilfe gemäß den Rechtsgrundlagen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen in der Hilfedurchführung nach dem SGB VIII tätig.

Zentrale Aufgaben der VMS und von UF

  • gemeinsame und partizipative Hilfeplanung mit den betroffenen Familien bzw. Personensorgeberechtigten (Hilfeplangespräche), dazu gehört die Lebensweltorientierung
  • Vermittlung von teilstationären und stationären Jugendhilfemaßnahmen einschließlich Bereitschafts-, Kurzzeit-, Vollzeit- und Verwandtenpflegen nach dem SGB VIII, einschließlich einer Planung von auch ambulanten Anschlusshilfen
  • Im Rahmen der Hilfedurchführung frühzeitige Planung von Maßnahmen für eine gelingende Verselbständigung
  • Sicherung des Kindeswohls durch standardisierte Verfahren zur Gefährdungseinschätzung und Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, gegebenenfalls auch Einleitung akuter Schutzmaßnahmen und Einschaltung des Familiengerichtes
  • Mitwirkung an familiengerichtlichen Verfahren in Form von sozialpädagogischen Stellungnahmen und persönlicher Teilnahme, zum Beispiel bei
    • Anregung von Ergänzungspflegschaften oder Vormundschaften;
    • Umgangsregelungen;
    • Anregung von geschlossenen Unterbringungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie,
  • Kooperation mit anderen Institutionen und Fachkräften des Helfersystems in der Sozialregion, stadtweit und gegebenenfalls bundesweit (beispielsweise Schule, Fachdienst Pflege und andere),
  • Im Bereich UF Zusammenarbeit mit Asylbehörden