Bezirkssozialarbeit 0 – 59:

Die BSA 0-59 ist Teil des kommunalen Sozialdienstes der Stadt München und organisatorisch integriert in die Sozialbürgerhäuser.

Die zwölf Sozialbürgerhäuser (SBH) stehen mit ihrer regionalen Zuständigkeit und den verschiedenen Fachdiensten für einen wohnortnahen Service des Sozialreferates und des Jobcenters. Im Sozialbürgerhaus werden von verschiedenen Fachlichkeiten unterschiedliche Hilfen und Angebote erbracht. Zwei wesentliche Grundsätze im Konzept der SBH sind, dass im interdisziplinären Team gearbeitet wird und die Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam die Verantwortung für den Hilfeprozess tragen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die ganzheitliche Sicht der Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger, Sozialraumorientierung, zielgerichtete Hilfeangebote und die Überprüfung der Wirksamkeit sind dabei wesentlich.

Die BSA ist Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Gewalt, Gefährdung sowie bei Vernachlässigung und leitet entsprechende Schutzmaßnahmen ein. Sie hat das Wächteramt im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und die Garantenstellung bei Selbst- und Fremdgefährdung Erwachsener inne.

Die BSA ist federführende Fachkraft in der Hilfeplanung für ambulante Hilfen und für die Einleitung teilstationärer und stationärer Hilfen, bei Gefährdungen und in gerichtlichen Verfahren. Sie wird auch auf Initiative Dritter tätig. Sie macht Hausbesuche und bei Bedarf arbeitet sie mit regionalen und überregionalen Kooperationspartnern der Jugendhilfe und anderen Institutionen und Ämtern zusammen.
 

Die BSA 0-59 bietet Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Hilfen

  • in persönlichen und wirtschaftlichen Notsituationen,
  • bei Familien- und Partnerschaftskonflikten,
  • bei Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung von Kindern,
  • bei Fragen zu Trennung, Ehescheidung und Sorgerechtsregelung,
  • bei Wohnproblemen und drohender Wohnungslosigkeit,
  • in Lebenskrisen und bei psychischen Belastungen,
  • bei sozialen Problemen in Folge von Krankheit,
  • zur Versorgung von Familien in Notsituationen,
  • zur Schuldnerberatung und den Freiwilligen Leistungen.