Willkommen in unserem Haus

Im Namen aller Mitarbeitenden begrüßen wir Sie auf unseren Seiten.

Das Bezirkskrankenhaus Straubing ist eine moderne Fachklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie erfüllt den gesetzlichen Auftrag des Maßregelvollzuges unter der Trägerschaft des Bezirkes Niederbayern. Die zuständige Fachaufsichtsbehörde ist das am Zentrum für Familie und Soziales angegliederte Amt für Maßregelvollzug. Die rechtliche Grundlage bildet das Maßregelvollzugsgesetz des Freistaates Bayern.

In 16 Behandlungseinheiten stehen 230 Therapieplätze für unterzubringende Personen aus den Landkreisen Kelheim, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Rottal-Inn sowie aus den Städten Landshut und Straubing zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie detaillierter über unser Krankenhaus informieren.

Weitere Informationen finden Sie hier zum Download:
Amt für Maßregelvollzug – Informationen für Angehörige von Patienten in Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Bayern


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AKTUELLE BESUCHSREGELUNG:
Besucherpersonen müssen sich an die Hygienevorgaben des Bezirkskrankenhaus Straubing halten. Die Maskenpflicht im Bezirkskrankenhaus Straubing entfällt, Masken dürfen aber getragen werden beispielsweise bei zuvor erfolgtem Kontakt zu infizierten Personen empfohlen.
Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen; die Abstandsregel (mind. 1,5 m) zu anderen Menschen ist einzuhalten. Körperkontakt ist nicht erlaubt. Nur gesunde und nicht infektionsgefährdete Besucherinnen und Besucher können unsere Besucherräume betreten.

Besuchspersonen müssen sich zuvor telefonisch bei der betreffenden Station angemeldet haben. Einlass in das BKH Straubing ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Klinikleitung

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