Wer ist versichert (welche Branchen)?

Bei der BGW sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege versichert. Hierzu gehören unter anderem:

  • Mitarbeitende der von kirchlichen humanitären oder sozialen Trägern und Trägerinnen geführten Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
  • Mitarbeitende freier gemeinnütziger und privater Krankenhäuser, sowie Vorsorge- oder Rehabiitationseinrichtungen
  • Mitarbeitende ärztlicher, zahnärztlicher und therapeutischer Praxen
  • Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen
  • Apotheker und Apothekerinnen
  • Hebammen und Entbindungshelfer
  • Mitarbeitende des Veterinärwesens
  • Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste
  • Podologen und Podologinnen
  • Fußpflegerund Fußpflegerinnen
  • Kosmetiker und Kosmetikerinnen
  • Kindertagespflegepersonen
  • Mitarbeitende der Friseursalons
  • Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen

Darüber hinaus können sich Unternehmer und Unternehmerinnen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig versichern lassen. Für Unternehmer und Unternehmerinnen des Friseurhandwerks besteht eine Pflichtversicherung.