Unsere Rückversicherungslösungen bieten wett­bewerbs­fähige Kondi­tionen und ange­messene Kapazi­täten für alle Arten von Risiken. Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die Risiken, die wir als Rückversicherer abdecken:

Sparten der Sachversicherung

Die Sach­sparten werden vor­wiegend im In­dus­trie­bereich ge­zeichnet. Deckungen gegen Feuer, Be­triebs­unter­brechung und Maschinen­bruch gelten als Standard­sparten. Häufig werden sie mit Ab­sicherungen gegen Natur­gefahren wie Hoch­wasser, Erd­beben und/oder extreme Wetter­er­schei­nungen kom­bi­niert.

Je nach den Risiko­merk­malen werden auch spe­zia­li­sierte Produkte an­ge­boten, bei­spiels­weise Deckungen gegen Terror­an­schläge, Rück­ver­sicherungs­lö­sungen für be­stimmte In­dus­trie­sek­toren (etwa land­wirt­schaft­liche Risiken) oder Teil­be­reiche dieser Sparten.

Die tech­nischen Ver­sicherungs­sparten (TV) bieten einen ähn­lichen Schutz­umfang wie Sach­deckungen, sind je­doch an die be­son­deren An­for­de­run­gen der Bau- und Mon­tage­wirt­schaft an­ge­passt.

In beiden Fällen - so­wohl Sach als auch TV - kann sich der Ver­sicherungs­vertrag auf ein ein­zel­nes Risiko be­ziehen oder einen um­fassen­den Schutz gegen Risiken aller Art bieten (All-Risk-/CAR- (Bau­leistungs-)/EAR- (Montage-) Ver­sicherungs­policen).

Sparten der Haftpflichtversicherung

Das all­gemeine Haft­pflicht­geschäft richtet sich stark nach der Recht­sprechung in den je­weiligen Ländern. Daher unter­schei­det sich zum Beispiel der Deckungs­umfang in den USA grund­legend von denen in Europa oder in anderen Ländern der Welt. Wir bieten Rückversicherungslösungen für eine Reihe von speziali­sierten Haft­pflicht­produkten an. All­gemeine Haft­pflicht, Betriebs­haft­pflicht, Produkt­haft­pflicht, Umwelt­haft­pflicht, Organ­haft­pflicht (D&O) für Unter­nehmen sowie Berufs­haft­pflicht für be­stimmte Wirt­schafts­zweige (z. B. Kredit­insti­tute) oder Selbst­ständige (Rechts­an­wälte, Archi­tekten, Ärzte, etc.) er­gän­zen Standard-Haft­pflicht­deckungen. Weitere von uns an­ge­botene Rückversicherungspro­dukte beziehen sich auf Haft­pflicht­sparten wie Kfz-Haft­pflicht, Ar­beit­ge­ber-Haft­pflicht, Produkt­rück­ruf- und Produktga­ran­tie­ver­sicherung.

Neben der Ge­währung von Ver­sicherungs­schutz in den her­kömm­lichen Sach- und Haft­pflicht­sparten haben wir be­stimmte Kom­pe­tenz­zentren ent­wickelt, die unsere be­sondere Sach­kunde in be­stimmten Geschäfts­be­reichen ver­körpern.

Hannover Rück verfügt zum Beispiel über ver­tief­tes Fach­wissen im On­shore- und Off­shore-Energie­ge­schäft mit den dazu­gehö­rigen Haft­pflicht­deckungen im Bau­wesen, sowie im Finanz­bereich.

On­shore Energy umfasst die Sparten Öl & Gas, Ressourcen­er­schließung und -abbau sowie Strom­er­zeu­gung, während Off­shore Energy (ein­schließ­lich Off­shore-Bau­werke und Errich­tung) sich u. a. mit Ri­siken im Zu­sammen­hang mit der Er­döl­förderung be­fasst. Eine zu­treffendere Unter­scheidung wäre even­tuell die Unter­teilung in Upstream (= För­derung) und Downstream (= Ver­ar­bei­tung). Auch der Bereich der er­neuer­baren Ener­gien ge­winnt immer mehr an Bedeutung für unsere Ge­schäfts­zeichnungs­tätig­keiten.

Im Finanz­be­reich setzten wir einen unserer Schwer­punkte auf Produkte für Kredit­institute. In diesem Tätig­keits­feld setzen die Ver­sicherung von Berufs­haft­pflicht, Organ­haft­pflicht (D&O) sowie die Ge­währung von Bankers’ Blanket Bonds-(BBB) (ent­spricht der Ver­trauens­schaden­versicherung im Nicht­finanz-Sektor) ein um­fassendes Ver­ständnis des ge­samten Finanz­markts und dessen Risiken voraus. Als relativ neue Sparte kommt die Ab­sicherung gegen Cyber-Risiken hinzu.

In einigen Ländern, wie z. B. Frankreich, Italien oder Spanien, be­nötigen Bau­unter­nehmen Deckung für ihre ge­setz­lich vor­ge­schrie­bene Haftung für Bau­mängel aller Art für einen Zeit­raum von bis zu zehn Jahren nach Fertig­stellung der Bau­ar­beiten. Im Rahmen eines Décennale-Ver­sicherungs­vertrags nehmen wir dem Bau­unter­nehmer und/oder den anderen am Bau­projekt Beteiligten dieses Risiko ab. Diese Deckungen können als Er­gänzung zu den tech­nischen Ver­sicherungen ge­sehen werden, bei denen die Deckung für während der Ge­währ­leistungs­frist ent­stehende Schäden ver­steckte Mängel nicht ein­schließt.