Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Konsumcannabis
Dem LGL wurde von der Staatsregierung der Verwaltungsvollzug des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zugewiesen. Konkret handelt es sich um das Erlaubnisverfahren und die im KCanG vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung des gemeinschaftlichen Anbaus von Konsumcannabis in Anbauvereinigungen. Die Regelungen in Bezug auf die Anbauvereinigungen treten erst zum 1. Juli 2024 in Kraft. Vorher ist keine Antragsstellung möglich.
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